Die neue Regelung für Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) – technisch oft als UN ECE R141 bezeichnet – betrifft nicht nur die Europäische Union, sondern hat durch internationale Abkommen einen weiten Geltungsbereich. Hier ist die Übersicht, in welchen Ländern die Pflicht gilt:
1. Alle EU-Mitgliedstaaten
Die Regelung ist Teil der EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation) und gilt in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (u. a. Deutschland, Österreich, Frankreich, Polen, Italien, Spanien).
2. Europäische Nicht-EU-Länder
Viele europäische Länder, die nicht zur EU gehören, haben das UN-Regelwerk ebenfalls unterzeichnet und wenden die RDKS-Pflicht an:
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Schweiz und Liechtenstein
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Norwegen und Island
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Vereinigtes Königreich (UK)
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Türkei
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Balkanstaaten: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien.
3. Außereuropäische Partnerländer
Da die Regelung auf einem Standard der UN ECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) basiert, gilt sie auch in zahlreichen Ländern weltweit, die diese Standards anerkennen, darunter:
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Asien: Japan, Südkorea, Thailand, Malaysia, Kasachstan, Aserbaidschan.
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Ozeanien: Australien, Neuseeland.
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Afrika: Südafrika, Ägypten, Tunesien, Nigeria.
Wichtige Eckdaten der Regelung
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Seit Juli 2022: Pflicht für alle neuen Fahrzeugtypen (Homologation).
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Seit 7. Juli 2024: Pflicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der betroffenen Klassen:
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Lkw: Klassen N2 und N3 (über 3,5 t).
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Anhänger: Klassen O3 und O4 (über 3,5 t).
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Busse: Klassen M2 und M3.
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Transporter: Klasse N1 (bis 3,5 t) ist ebenfalls umfasst.
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Hinweis: Eine Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge, die vor Juli 2024 zugelassen wurden, besteht aktuell nicht. Die Regelung greift nur bei Neuzulassungen.
