Seit dem 1. Juli 2024 ist der Einsatz von Reifendruckkontrollsystemen (RDKS) für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Dazu zählen insbesondere Lkw, Busse, Anhänger und Trailer

Wichtig für Flottenbetreiber: Die Pflicht bezieht sich ausschließlich auf Neuzulassungen. Bestehende Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark (Bestandsfahrzeuge) müssen nicht nachgerüstet werden.