Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine zusätzliche Kontrolle bei großen und schweren Fahrzeugen. Sie wird zwischen den normalen Hauptuntersuchungen (HU) durchgeführt. Dabei prüfen Fachleute wichtige Bauteile, die für die Sicherheit des Fahrzeugs wichtig sind – besonders solche, die oft verschleißen oder häufiger repariert werden müssen. Eine SP ist Pflicht für Fahrzeuge, die mehr als 40 km/h fahren können und zu den folgenden Gruppen gehören:
- Lkw, Zugmaschinen oder Sattelzugmaschinen mit mehr als 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
- Anhänger mit mehr als 10 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht,
- Kraftomnibusse und andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen für Fahrgäste
Fristen:
Abhängig von der Fahrzeugklasse wird die SP (Sicherheitsprüfung) zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt. Bei den Fahrzeugen gelten allerdings unterschiedliche Fristen für die Prüfungen.
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 12 t:
- Erste SP: 42 Monate nach Erstzulassung
- anschließend jeweils sechs Monate nach der letzten HU
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t:
- Erste SP: 30 Monate nach Erstzulassung
- anschließend jeweils sechs Monate nach der letzten HU
Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen:
- Erste SP: sechs Monate nach der ersten HU
- Zweite SP: sechs Monate nach der zweiten HU
- anschließend wird die SP alle drei Monate durchgeführt
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t:
- Erste SP: 30 Monate nach Erstzulassung
- anschließend jeweils sechs Monate nach der letzten HU
Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html
