Gibt es Ausnahmen zur RDKS-Pflicht?
Ja, Einzelgenehmigte N2-/N3-Fahrzeuge und O3-/O4-Anhänger sind bis Juli 2026 auch ohne Sicherheitsfunktionen wie RDKS zulassungsfähig
Ja, Einzelgenehmigte N2-/N3-Fahrzeuge und O3-/O4-Anhänger sind bis Juli 2026 auch ohne Sicherheitsfunktionen wie RDKS zulassungsfähig
Die neue Regelung für Reifendruckkontrollsysteme (RDKS) – technisch oft als UN ECE R141 bezeichnet – betrifft nicht nur die Europäische Union, sondern hat durch internationale Abkommen einen weiten Geltungsbereich. Hier ist die Übersicht, in welchen Ländern die Pflicht gilt: 1. Alle EU-Mitgliedstaaten Die Regelung ist Teil der EU-Verordnung 2019/2144 (General Safety Regulation) und gilt in
Damit ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) für Nutzfahrzeuge den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss es den Fahrer rechtzeitig über Druckverluste informieren. Das System ist so konzipiert, dass es innerhalb von maximal 10 Minuten eine optische Warnmeldung ausgeben muss, sobald einer der folgenden Fälle eintritt: Druckabfall: Wenn der Reifendruck um mindestens 20 % unter den festgelegten Sollwert sinkt.
Seit dem 1. Juli 2024 ist der Einsatz von Reifendruckkontrollsystemen (RDKS) für alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung betrifft Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. Dazu zählen insbesondere Lkw, Busse, Anhänger und Trailer Wichtig für Flottenbetreiber: Die Pflicht bezieht sich ausschließlich auf Neuzulassungen. Bestehende Fahrzeuge in Ihrem Fuhrpark (Bestandsfahrzeuge) müssen